Fördermitgliedschaft

Der Posaunenchor Oberjesingen wurde 1945 gegründet, zählt aktuell etwa 30 Musiker*innen und hat den Auftrag, die Botschaft Gottes durch Musik zu verbreiten. Einmal im Monat begleitet der Chor musikalisch den Gottesdienst in der Bricciuskirche. Der Chor ist eine kirchliche Gruppe, übernimmt aber auch im gesellschaftlichen Leben im Ort eine tragende Rolle. Oft umrahmt er Feste und Feierlichkeiten oder spielt z.B., in der Adventszeit, einfach nur zur Freude und Erbauung der Menschen. Dass die Musiker*innen neben der Kirchenmusik auch Spaß und Freude an Unterhaltungs- und Popmusik, traditionellen Volksliedern und auch mal einem Marsch haben, stellen sie beim Blümlesmarkt, der Sommerserenade oder anderen Konzerten unter Beweis.

Als Fördermitglied unterstützen Sie die Arbeit des Posaunenchor Oberjesingen:

  • Jugendarbeit
  • Anschaffung von Instrumenten
  • Instrumentenreparaturen / Instrumenteninstandhaltungen
  • Anschaffung von Noten
  • bläserische Fortbildungen

Seien Sie also gerne dabei, unseren Posaunenchor, den Kirchengemeindeverein der Evangelischen Kirchengemeinde Oberjesingen, zu unterstützen. Bei unserer jährlichen Jahreshauptversammlung, zu der Sie als Fördermitglied selbstverständlich eingeladen sind, informieren wir Sie gerne umfänglich über unsere Aktivitäten und wir können beim kostenlosen Mittagsbuffet sowie anschließendem Kaffee & Kuchen gemeinsam ins Gespräch kommen.

Antrag – Fördermitgliedschaft

Antrag – Fördermitgliedschaft

Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft:

Bitte geben Sie Ihren Namen / Familiennamen ein
Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein
Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein
Bitte geben Sie Ihre E-Mail -Adresse an
Ich / wir unterstützen den Posaunenenchor
Wahl – Einzelmitgliedschaft
Bitte geben Sie Ihren Wunschbeitrag an – min. 60 Euro
Wahl – Familienmitgliedschaft
Bitte geben Sie Ihren Wunschbeitrag – min. 100 Euro
Datenschutz

Hinweise:
Durch Abschicken des Formulars beantragen Sie eine Fördermitgliedschaft und verpflichtet sich, nach Annahme zur Einhaltung der Satzung und Ordnungen, zur pünktlichen Bezahlung des Vereinsbeitrages und Unterstützung der Vereinsziele. Mit Abschicken des Formulars erkenne ich die Satzung und Ordnungen des Vereins in der jeweils gültigen Fassung an. Die Satzung und weitere Informationen können beim Vorstand angefordert werden.
Beginn der Mitgliedschaft/Beitragsberechnung:
Der Vorstand entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Annahme der Fördermitgliedschaft. Die Mitgliedschaft beginnt zum Ersten des Monats der Annahme. In einem Begrüßungsschreiben werden sie über die weiteren Details informiert.
Austritt / Kündigung:
Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung per Brief oder E-Mail gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen.
Datenspeicherung:
Das Mitglied und der Zahlungspflichtige sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereinszwecke per EDV gespeichert werden. Der Verein wird die Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinsverwaltung verwenden und nicht an Dritte weitergeben
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